Als eine von wenigen bundesweit tätigen Kanzleien vertreten wir Sie im Bereich der Krankenhausvergütungsstreitigkeiten, insbesondere vor den Sozialgerichten bis hin zum Bundessozialgericht.
Das Arzthaftungsrecht regelt die rechtlichen Folgen medizinischer Behandlungsfehler. Es betrifft die Haftung von Ärzten, Krankenhausträgern und anderen Leistungserbringern gegenüber Patienten, z.B. bei Diagnose-, Therapie und Aufklärungsfehlern.
Das Vertragsarztrecht regelt die Tätigkeit von Ärzten und Psychotherapeuten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Es umfasst Zulassung, Abrechnung, Pflichten gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung und die Einhaltung beruflicher Vorgaben.
Das Gesellschaftsrecht der Heilberufe regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit von Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzten und allen sonstigen Angehörigen der Heilberufe. Es umfasst insbesondere die Gründung und Organisation von Berufsausübungsgemeinschaften, Praxisgemeinschaften und anderen Kooperationsformen unter Beachtung der berufs- und standesrechtlichen Vorgaben. Ziel ist es, eine rechtssichere Zusammenarbeit zu ermöglichen, ohne die persönliche Verantwortung und Unabhängigkeit der Heilberufler zu gefährden.
Das Berufsrecht der Heilberufe regelt die Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten durch approbierte Berufsträger wie Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Es dient dem Schutz der Patienten, der Qualitätssicherung in der Gesundheitsversorgung sowie der Wahrung der Berufsethik und ist in Gesetzen, Berufsordnungen und Kammerregelungen verankert. Zu den zentralen Inhalten gehören die Berufspflichten, Fortbildungspflichten, die Schweigepflicht und das Verbot unlauterer Werbung.
Das Arbeitsrecht im Gesundheitswesen regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgebern – wie Krankenhausträger, Praxen oder Pflegeeinrichtungen – und Beschäftigten. Es umfasst individuelle Arbeitsverträge, kollektivrechtliche Regelungen (z.B. Tarifverträge im öffentlichen Dienst oder kirchlichen Einrichtungen) sowie besondere Schutzvorschriften, etwa zum Arbeitszeitgesetz oder zur Haftung im Behandlungsverhältnis.
Das Krankenversicherungsrecht umfasst alle gesetzlichen Regelungen, die die Absicherung im Krankheitsfall betreffen. Es regelt insbesondere die Rechte und Pflichten der Versicherten und Krankenkassen bzw. Krankenversicherungen sowie den Leistungsumfang und die Finanzierung der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen.
Das Pflegeheimvertragsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Pflegebedürftigen und Pflegeeinrichtungen. Es betrifft insbesondere den Abschluss, Inhalt und die Kündigung von Heimverträgen sowie die Rechte und Pflichten beider Parteien. Grundlage ist das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG), das Transparenz, Verbraucherschutz und angemessene Pflegeleistungen sichern soll.
Ihr Umsatz ist nicht nur Gegenwert für Ihre Leistung, er ist Grundlage Ihrer Existenz. Forderungsausfälle sind daher nicht nur ärgerlich, sondern können sich existenzbedrohend auswirken. Ziel ist es daher, die Liquidität von Krankenhäusern und Pflegeheimen zu sichern und Zahlungsausfälle zu vermeiden.
Wir vertreten Krankenkassen bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen Dritte, etwa nach Unfällen. Wir prüfen Anspruchsgrundlagen, übernehmen die Geltendmachung der Forderung, führen Verhandlungen mit Haftpflichtversicherern und setzen Ansprüche notfalls gerichtlich durch. Ziel ist stets die Erstattung verauslagter Behandlungskosten.