Unsere Spezialisierungen im Medizin- und Gesundheitsrecht

Vergütungsrecht
Arzthaftungsrecht
Vertragsarztrecht / Vertragszahnarztrecht
Gesellschaftsrecht der Heilberufe
Berufsrecht der Heilberufe
Arbeitsrecht im Gesundheitswesen
Krankenversicherungs­recht
Pflegeheimvertragsrecht
Forderungs­management für Krankenhäuser und Pflegeheime
Regresse für Krankenkassen nach § 116 SGB X

Als eine von wenigen bundes­weit tätigen Kanzleien vertreten wir Sie im Bereich der Kranken­haus­vergütungs­streitigkeiten, insbesondere vor den Sozial­gerichten bis hin zum Bundes­sozialgericht.

UNSERE LEISTUNGEN

Dieser Bereich umfasst u.a. die sog. MD-Prüfungen nach § 275c SGB V, alternative Behandlungs­formen (Ermächtigungen (§§ 116, 116a SGB V), Ambulanzen (§§ 117, 118, 118a, 119 SGB V), vor- und nachstationäre Behandlung (§ 115a SGB V), ambulante Operationen (§ 115b SGB V), Hybrid-DRGs nach (§ 115f SGB V – spezielle sektoren­gleiche Vergütung), stations­äquivalente psychiatrische Behandlung (§ 115d SGB V), tages­stationäre Behandlung (§ 115e SGB V) sowie ambulante spezial­fach­ärztliche Versorgung (§ 116b SGB V)), MD-Struktur­prüfungen nach § 275d SGB V.

UNSERE LEISTUNGEN IM EINZELNEN

ZIELGRUPPE

  • Krankenhäuser
  • Krankenkassen

Das Arzthaftungsrecht regelt die recht­lichen Folgen medizinischer Behandlungs­fehler. Es betrifft die Haftung von Ärzten, Kranken­haus­trägern und anderen Leistungs­erbringern gegenüber Patienten, z.B. bei Diagnose-, Therapie und Aufklärungs­fehlern.

UNSERE LEISTUNGEN

Wir vertreten die Mandanten außer­gerichtlich und gerichtlich bei der Geltend­machung ihrer Ansprüche und helfen bei der medizinischen Aufarbeitung durch Einholung von Gutachten bei der jeweiligen Gutachter­kommission der Ärzte­kammer oder beim Medizinischen Dienst der Kranken­kassen (MD).

UNSERE LEISTUNGEN IM EINZELNEN

ZIELGRUPPE

  • Patientinnen und Patienten
  • Ärztinnen und Ärzte
  • Krankenhaus­träger
  • Haftpflicht­versicherungen

Das Vertrags­arzt­recht regelt die Tätigkeit von Ärzten und Psycho­thera­peuten in der gesetz­lichen Kranken­versicherung. Es umfasst Zulassung, Abrechnung, Pflichten gegenüber der Kassen­ärzt­lichen Vereinigung und die Einhaltung beruf­licher Vorgaben.

UNSERE LEISTUNGEN

Unsere Leistungen umfassen u.a. die Beratung und außer­gericht­liche sowie gericht­liche Vertretung in Bezug auf Zulassung und Nieder­lassung und die Beratung und außer­gericht­liche sowie die außer­gericht­liche und gericht­liche Vertretung bei Wirtschaft­lich­keits­prüfungen.

UNSERE LEISTUNGEN IM EINZELNEN

ZIELGRUPPE

  • niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
  • Medizinische Versor­gungs­zentren

Das Gesell­schafts­recht der Heil­berufe regelt die recht­lichen Rahmen­bedingungen für die Zusam­men­arbeit von Ärztinnen und Ärzte, Zahn­ärzt­innen und Zahn­ärzten und allen sonstigen Ange­hörigen der Heil­berufe. Es umfasst ins­beson­dere die Gründung und Organisation von Berufs­aus­übungs­gemein­schaften, Praxis­gemein­schaften und anderen Kooperations­formen unter Beachtung der berufs- und standes­recht­lichen Vorgaben. Ziel ist es, eine rechts­sichere Zusammen­arbeit zu ermöglichen, ohne die persön­liche Verant­wortung und Unab­hängig­keit der Heil­berufler zu gefährden.

UNSERE LEISTUNGEN

Wir begleiten Sie bei der Praxis(anteils)­über­nahme oder -abgabe. Bei der Neu­gründung eines Medizinischen Versorgungs­zentrums (MVZ) oder der Über­führung von bestehenden Gesell­schaften in ein MVZ stellen sich viele Heraus­forde­rungen, bei denen wir Sie gerne unter­stützen. Zu unseren Leistungen gehören zudem die Betreuung der Gründung von Berufs­aus­übungs­gemein­schaften / Praxis­gemein­schaften und die Durch­führung medizin­recht­licher Due Diligence.

UNSERE LEISTUNGEN IM EINZELNEN

ZIELGRUPPE

  • Ärztinnen und Ärzte
  • MVZ-Träger

Das Berufs­recht der Heil­berufe regelt die Ausübung heil­kund­licher Tätig­keiten durch appro­bierte Berufs­träger wie Ärzt­innen und Ärzte, Zahn­ärzt­innen und Zahn­ärzte und Psycho­thera­peu­tinnen und Psycho­thera­peuten. Es dient dem Schutz der Patienten, der Qualitäts­sicherung in der Gesund­heits­ver­sorgung sowie der Wahrung der Berufs­ethik und ist in Gesetzen, Berufs­ordnungen und Kammer­regel­ungen verankert. Zu den zentralen Inhalten gehören die Berufs­pflichten, Fort­bildungs­pflichten, die Schweige­pflicht und das Verbot unlauterer Werbung.

UNSERE LEISTUNGEN

Wir beraten und vertreten Sie in allen berufs­recht­lichen Fragen, insbe­sondere bei berufs­gericht­lichen Ver­fahren und Appro­bations­fragen.

UNSERE LEISTUNGEN IM EINZELNEN

ZIELGRUPPE

  • Ärztinnen und Ärzte
  • Zahnärztinnen und Zahnärzte
  • Apotheker­innen und Apotheker sowie alle sonstigen Heil­berufler

Das Arbeits­recht im Gesund­heits­wesen regelt die recht­lichen Beziehungen zwischen Arbeit­gebern – wie Kranken­haus­träger, Praxen oder Pflege­ein­rich­tungen – und Beschäf­tigten. Es umfasst indivi­duelle Arbeits­ver­träge, kollektiv­recht­liche Regel­ungen (z.B. Tarif­verträge im öffent­lichen Dienst oder kirch­lichen Einrich­tungen) sowie besondere Schutz­vor­schriften, etwa zum Arbeits­zeit­gesetz oder zur Haftung im Behand­lungs­verhältnis.

UNSERE LEISTUNGEN

Wir beraten und vertreten Sie in allen arbeits­recht­lichen Fragen rund um ihre Praxis, das Kranken­haus oder sonstige Einrichtung des Gesund­heits­wesens.

UNSERE LEISTUNGEN IM EINZELNEN

ZIELGRUPPE

  • Ärztinnen und Ärzte
  • Zahnärztinnen und Zahnärzte
  • Apotheker­innen und Apotheker sowie alle sonstigen Heilberufler

Das Kranken­ver­sicher­ungs­recht umfasst alle gesetz­lichen Regel­ungen, die die Absicherung im Krank­heits­fall betreffen. Es regelt insbeson­dere die Rechte und Pflichten der Versicherten und Kranken­kassen bzw. Kranken­ver­sicher­ungen sowie den Leistungs­umfang und die Finanzierung der gesetz­lichen und privaten Kranken­ver­sicher­ungen.

UNSERE LEISTUNGEN

Wir unter­stützen Sie bei der Durch­setzung von Leistungs­an­sprüchen gegen­über gesetz­lichen und privaten Kranken­ver­sicher­ungen (z.B. Kosten­über­nahme für Medika­mente, Behand­lungen oder Hilfs­mittel), prüfen Versicherungs­bedingungen und klären über Rechte und Pflichten aus dem Versicherungs­ver­hältnis auf und über­nehmen Ihre Vertretung in Wider­spruchs­ver­fahren und in Klage­verfahren vor den Sozial- oder Zivil­gerichten.

UNSERE LEISTUNGEN IM EINZELNEN

ZIELGRUPPE

  • Versicherungs­nehmer­innen und Versicherungs­nehmer

Das Pflege­heim­vertrags­recht regelt die recht­lichen Beziehungen zwischen Pflege­bedürftigen und Pflege­ein­richtungen. Es betrifft insbesondere den Abschluss, Inhalt und die Kündigung von Heim­ver­trägen sowie die Rechte und Pflichten beider Parteien. Grund­lage ist das Wohn- und Betreu­ungs­ver­trags­gesetz (WBVG), das Transparenz, Verbraucher­schutz und angemes­sene Pflege­leis­tungen sichern soll.

UNSERE LEISTUNGEN

Wir prüfen Ihre Pflege­heim­verträge auf ihre Rechts­gültigkeit.

UNSERE LEISTUNGEN IM EINZELNEN

ZIELGRUPPE

  • Träger von Pflegeheimen

Ihr Umsatz ist nicht nur Gegen­wert für Ihre Leistung, er ist Grund­lage Ihrer Existenz. Forderungs­aus­fälle sind daher nicht nur ärger­lich, sondern können sich existenz­bedrohend auswirken. Ziel ist es daher, die Liquidität von Kranken­häusern und Pflege­heimen zu sichern und Zahlungs­ausfälle zu vermeiden.

UNSERE LEISTUNGEN

Wir bieten ganz­heitliche Lösungen im Forderungs­manage­ment. Diese helfen Ihnen nicht nur, das Ausfall­risiko best­möglich zu minimieren, sondern auch, den Forde­rungs­einzug ohne ein großes Kosten­risiko effektiv uns transparent zu gestalten.

Unsere Dienst­leis­tungen reichen von der Beratung über die Forde­rungs­siche­rung bis hin zur Durch­setzung Ihrer Forde­rungen gegen­über Selbst­zahlern, Privat­patienten, Kranken­versiche­rungen und Sozial­hilfe­trägern.

Sämt­liche Mitarbeiter­Innen sind ausge­wiesene Spezial­isten im Forde­rungs­einzug und besitzen jahre­lange Berufs­erfahrung. Diese Expertise, gepaart mit modern­ster und präzise abgestimmter IT-Technologie, gewähr­leistet eine effek­tive Bearbeitung und best­mögliche Realisierung Ihrer Forderungen.

Über eine gesicherte Web-Plattform haben Sie die Möglich­keit, Ihre Forde­rungs­anliegen online ein­zu­reichen und sich über die Fort­schritte bestehender Fälle zu informieren. Sie erhalten voll­ständige Trans­parenz in jedem Einzelfall.

UNSERE LEISTUNGEN IM EINZELNEN

  • Adressermittlung und Aus­künfte über öffent­liche Stellen, Detekteien und Auskunfteien
  • Anwaltliche Zahlungs­auf­forderung
  • Klärung sozial­recht­licher Kosten­träger (Pflicht­ver­sicherung, Not­helfer, Reise­kranken­versicherung), national und inter­national
  • Gerichtliches Mahn­verfahren
  • Klageverfahren
  • Zwangsvoll­streckung
  • Langzeit­über­wachung: Monitoring, Bonitäts- und. Adress­über­wachung, Insolvenz­bearbeitung

ZIELGRUPPE

  • Kranken­haus- und Pflege­heimträger

Wir vertreten Kranken­kassen bei der Durch­setzung von Schadens­ersatz­ansprüchen gegen Dritte, etwa nach Unfällen. Wir prüfen Anspruchs­grundlagen, übernehmen die Geltend­machung der Forderung, führen Verhand­lungen mit Haftpflicht­versicherern und setzen Ansprüche notfalls gerichtlich durch. Ziel ist stets die Erstattung veraus­lagter Behandlungs­kosten.

UNSERE LEISTUNGEN

Wir übernehmen die voll­ständige recht­liche Abwicklung des Regress­verfahrens: von der Anspruchs­prüfung über die Geltend­machung gegen­über Schädigern oder deren Haft­pflicht­versicherern bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung. Wir führen Verhand­lungen, sichern Beweise und begleiten die Kommunikation mit Behörden, Versicherungen und Gerichten. Unser Ziel ist die effiziente und rechts­sichere Rück­führung der veraus­lagten Behand­lungs­kosten – außergericht­lich oder, wenn erforderlich, konsequent im Klageweg.

UNSERE LEISTUNGEN IM EINZELNEN

ZIELGRUPPE

  • Gesetzliche Krankenkassen

Als eine von wenigen bundes­weit tätigen Kanzleien vertreten wir Sie im Bereich der Kranken­haus­vergütungs­streitigkeiten, insbesondere vor den Sozial­gerichten bis hin zum Bundes­sozialgericht.

Unsere Leistungen

Dieser Bereich umfasst u.a. die sog. MD-Prüfungen nach § 275c SGB V, alternative Behandlungs­formen (Ermächtigungen (§§ 116, 116a SGB V), Ambulanzen (§§ 117, 118, 118a, 119 SGB V), vor- und nachstationäre Behandlung (§ 115a SGB V), ambulante Operationen (§ 115b SGB V), Hybrid-DRGs nach (§ 115f SGB V – spezielle sektoren­gleiche Vergütung), stations­äquivalente psychiatrische Behandlung (§ 115d SGB V), tages­stationäre Behandlung (§ 115e SGB V) sowie ambulante spezial­fach­ärztliche Versorgung (§ 116b SGB V)), MD-Struktur­prüfungen nach § 275d SGB V.

Unsere Leistungen im Einzelnen

Zielgruppe

  • Krankenhäuser
  • Krankenkassen

Das Arzthaftungsrecht regelt die recht­lichen Folgen medizinischer Behandlungs­fehler. Es betrifft die Haftung von Ärzten, Kranken­haus­trägern und anderen Leistungs­erbringern gegenüber Patienten, z.B. bei Diagnose-, Therapie und Aufklärungs­fehlern.

Unsere Leistungen

Wir vertreten die Mandanten außer­gerichtlich und gerichtlich bei der Geltend­machung ihrer Ansprüche und helfen bei der medizinischen Aufarbeitung durch Einholung von Gutachten bei der jeweiligen Gutachter­kommission der Ärzte­kammer oder beim Medizinischen Dienst der Kranken­kassen (MD).

Unsere Leistungen im Einzelnen

Zielgruppe

  • Patientinnen und Patienten
  • Ärztinnen und Ärzte
  • Krankenhaus­träger
  • Haftpflicht­versicherungen

Das Vertrags­arzt­recht regelt die Tätigkeit von Ärzten und Psycho­thera­peuten in der gesetz­lichen Kranken­versicherung. Es umfasst Zulassung, Abrechnung, Pflichten gegenüber der Kassen­ärzt­lichen Vereinigung und die Einhaltung beruf­licher Vorgaben.

Unsere Leistungen

Unsere Leistungen umfassen u.a. die Beratung und außer­gericht­liche sowie gericht­liche Vertretung in Bezug auf Zulassung und Nieder­lassung und die Beratung und außer­gericht­liche sowie die außer­gericht­liche und gericht­liche Vertretung bei Wirtschaft­lich­keits­prüfungen.

Unsere Leistungen im Einzelnen

Zielgruppe

  • niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
  • Medizinische Versor­gungs­zentren

Das Gesell­schafts­recht der Heil­berufe regelt die recht­lichen Rahmen­bedingungen für die Zusam­men­arbeit von Ärztinnen und Ärzte, Zahn­ärzt­innen und Zahn­ärzten und allen sonstigen Ange­hörigen der Heil­berufe. Es umfasst ins­beson­dere die Gründung und Organisation von Berufs­aus­übungs­gemein­schaften, Praxis­gemein­schaften und anderen Kooperations­formen unter Beachtung der berufs- und standes­recht­lichen Vorgaben. Ziel ist es, eine rechts­sichere Zusammen­arbeit zu ermöglichen, ohne die persön­liche Verant­wortung und Unab­hängig­keit der Heil­berufler zu gefährden.

Unsere Leistungen

Wir begleiten Sie bei der Praxis(anteils)­über­nahme oder -abgabe. Bei der Neu­gründung eines Medizinischen Versorgungs­zentrums (MVZ) oder der Über­führung von bestehenden Gesell­schaften in ein MVZ stellen sich viele Heraus­forde­rungen, bei denen wir Sie gerne unter­stützen. Zu unseren Leistungen gehören zudem die Betreuung der Gründung von Berufs­aus­übungs­gemein­schaften / Praxis­gemein­schaften und die Durch­führung medizin­recht­licher Due Diligence.

Unsere Leistungen im Einzelnen

Zielgruppe

  • Ärztinnen und Ärzte
  • MVZ-Träger

Das Berufs­recht der Heil­berufe regelt die Ausübung heil­kund­licher Tätig­keiten durch appro­bierte Berufs­träger wie Ärzt­innen und Ärzte, Zahn­ärzt­innen und Zahn­ärzte und Psycho­thera­peu­tinnen und Psycho­thera­peuten. Es dient dem Schutz der Patienten, der Qualitäts­sicherung in der Gesund­heits­ver­sorgung sowie der Wahrung der Berufs­ethik und ist in Gesetzen, Berufs­ordnungen und Kammer­regel­ungen verankert. Zu den zentralen Inhalten gehören die Berufs­pflichten, Fort­bildungs­pflichten, die Schweige­pflicht und das Verbot unlauterer Werbung.

Unsere Leistungen

Wir beraten und vertreten Sie in allen berufs­recht­lichen Fragen, insbe­sondere bei berufs­gericht­lichen Ver­fahren und Appro­bations­fragen.

Unsere Leistungen im Einzelnen

Zielgruppe

  • Ärztinnen und Ärzte
  • Zahnärztinnen und Zahnärzte
  • Apotheker­innen und Apotheker sowie alle sonstigen Heil­berufler

Das Arbeits­recht im Gesund­heits­wesen regelt die recht­lichen Beziehungen zwischen Arbeit­gebern – wie Kranken­haus­träger, Praxen oder Pflege­ein­rich­tungen – und Beschäf­tigten. Es umfasst indivi­duelle Arbeits­ver­träge, kollektiv­recht­liche Regel­ungen (z.B. Tarif­verträge im öffent­lichen Dienst oder kirch­lichen Einrich­tungen) sowie besondere Schutz­vor­schriften, etwa zum Arbeits­zeit­gesetz oder zur Haftung im Behand­lungs­verhältnis.

Unsere Leistungen

Wir beraten und vertreten Sie in allen arbeits­recht­lichen Fragen rund um ihre Praxis, das Kranken­haus oder sonstige Einrichtung des Gesund­heits­wesens.

Unsere Leistungen im Einzelnen

Zielgruppe

  • Ärztinnen und Ärzte
  • Zahnärztinnen und Zahnärzte
  • Apotheker­innen und Apotheker sowie alle sonstigen Heilberufler

Das Kranken­ver­sicher­ungs­recht umfasst alle gesetz­lichen Regel­ungen, die die Absicherung im Krank­heits­fall betreffen. Es regelt insbeson­dere die Rechte und Pflichten der Versicherten und Kranken­kassen bzw. Kranken­ver­sicher­ungen sowie den Leistungs­umfang und die Finanzierung der gesetz­lichen und privaten Kranken­ver­sicher­ungen.

Unsere Leistungen

Wir unter­stützen Sie bei der Durch­setzung von Leistungs­an­sprüchen gegen­über gesetz­lichen und privaten Kranken­ver­sicher­ungen (z.B. Kosten­über­nahme für Medika­mente, Behand­lungen oder Hilfs­mittel), prüfen Versicherungs­bedingungen und klären über Rechte und Pflichten aus dem Versicherungs­ver­hältnis auf und über­nehmen Ihre Vertretung in Wider­spruchs­ver­fahren und in Klage­verfahren vor den Sozial- oder Zivil­gerichten.

Unsere Leistungen im Einzelnen

Zielgruppe

  • Versicherungs­nehmer­innen und Versicherungs­nehmer

Das Pflege­heim­vertrags­recht regelt die recht­lichen Beziehungen zwischen Pflege­bedürftigen und Pflege­ein­richtungen. Es betrifft insbesondere den Abschluss, Inhalt und die Kündigung von Heim­ver­trägen sowie die Rechte und Pflichten beider Parteien. Grund­lage ist das Wohn- und Betreu­ungs­ver­trags­gesetz (WBVG), das Transparenz, Verbraucher­schutz und angemes­sene Pflege­leis­tungen sichern soll.

Unsere Leistungen

Wir prüfen Ihre Pflege­heim­verträge auf ihre Rechts­gültigkeit.

Unsere Leistungen im Einzelnen

Zielgruppe

  • Träger von Pflegeheimen

Ihr Umsatz ist nicht nur Gegen­wert für Ihre Leistung, er ist Grund­lage Ihrer Existenz. Forderungs­aus­fälle sind daher nicht nur ärger­lich, sondern können sich existenz­bedrohend auswirken. Ziel ist es daher, die Liquidität von Kranken­häusern und Pflege­heimen zu sichern und Zahlungs­ausfälle zu vermeiden.

Unsere Leistungen

Wir bieten ganz­heitliche Lösungen im Forderungs­manage­ment. Diese helfen Ihnen nicht nur, das Ausfall­risiko best­möglich zu minimieren, sondern auch, den Forde­rungs­einzug ohne ein großes Kosten­risiko effektiv uns transparent zu gestalten.

Unsere Dienst­leis­tungen reichen von der Beratung über die Forde­rungs­siche­rung bis hin zur Durch­setzung Ihrer Forde­rungen gegen­über Selbst­zahlern, Privat­patienten, Kranken­versiche­rungen und Sozial­hilfe­trägern.

Sämt­liche Mitarbeiter­Innen sind ausge­wiesene Spezial­isten im Forde­rungs­einzug und besitzen jahre­lange Berufs­erfahrung. Diese Expertise, gepaart mit modern­ster und präzise abgestimmter IT-Technologie, gewähr­leistet eine effek­tive Bearbeitung und best­mögliche Realisierung Ihrer Forderungen.

Über eine gesicherte Web-Plattform haben Sie die Möglich­keit, Ihre Forde­rungs­anliegen online ein­zu­reichen und sich über die Fort­schritte bestehender Fälle zu informieren. Sie erhalten voll­ständige Trans­parenz in jedem Einzelfall.

Unsere Leistungen im Einzelnen

  • Adressermittlung und Aus­künfte über öffent­liche Stellen, Detekteien und Auskunfteien
  • Anwaltliche Zahlungs­auf­forderung
  • Klärung sozial­recht­licher Kosten­träger (Pflicht­ver­sicherung, Not­helfer, Reise­kranken­versicherung), national und inter­national
  • Gerichtliches Mahn­verfahren
  • Klageverfahren
  • Zwangsvoll­streckung
  • Langzeit­über­wachung: Monitoring, Bonitäts- und. Adress­über­wachung, Insolvenz­bearbeitung

Zielgruppe

  • Kranken­haus- und Pflege­heimträger

Wir vertreten Kranken­kassen bei der Durch­setzung von Schadens­ersatz­ansprüchen gegen Dritte, etwa nach Unfällen. Wir prüfen Anspruchs­grundlagen, übernehmen die Geltend­machung der Forderung, führen Verhand­lungen mit Haftpflicht­versicherern und setzen Ansprüche notfalls gerichtlich durch. Ziel ist stets die Erstattung veraus­lagter Behandlungs­kosten.

Unsere Leistungen

Wir übernehmen die voll­ständige recht­liche Abwicklung des Regress­verfahrens: von der Anspruchs­prüfung über die Geltend­machung gegen­über Schädigern oder deren Haft­pflicht­versicherern bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung. Wir führen Verhand­lungen, sichern Beweise und begleiten die Kommunikation mit Behörden, Versicherungen und Gerichten. Unser Ziel ist die effiziente und rechts­sichere Rück­führung der veraus­lagten Behand­lungs­kosten – außergericht­lich oder, wenn erforderlich, konsequent im Klageweg.

Unsere Leistungen im Einzelnen

Zielgruppe

  • Gesetzliche Krankenkassen