Die Beratung im Gesundheitswesen erfordert neben juristischer Expertise ein tiefes Verständnis für die wirtschaftlichen, regulatorischen und praktischen Rahmenbedingungen der Branche. Diese Perspektive begleitet sie seit Beginn ihrer Laufbahn: Als Tochter eines Arztes kennt sie die besonderen Anforderungen medizinischer Berufe auch aus persönlicher Erfahrung.
Nach ihrer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Jahr 2010 begann sie ihre anwaltliche Tätigkeit in einer Wirtschaftskanzlei in Düsseldorf. Anschließend war sie als Justiziarin einer Zahnklinik sowie als Leiterin der Personalabteilung tätig und sammelte dort wertvolle Erfahrungen an der Schnittstelle von Medizin, Unternehmensführung und Personalmanagement. Dieses Verständnis für die operativen Abläufe medizinischer Einrichtungen prägt ihre Beratung bis heute.
Im Anschluss war sie mehrere Jahre in einer der renommiertesten Fachkanzleien für Medizinrecht in Köln tätig. Seit 2017 ist sie Fachanwältin für Medizinrecht; den theoretischen Teil des Fachanwaltslehrgangs im Arbeitsrecht hat sie ebenfalls erfolgreich absolviert. Seit 2016 ist sie als Notarvertreterin in Nordrhein-Westfalen bestellt.
Über 5 Jahre beriet sie bundesweit Leistungserbringer im Gesundheitswesen in einer international tätigen Großkanzlei, bevor sie mit B|M|H Rechtsanwälte in die Selbstständigkeit startete. Ihre Beratungsschwerpunkte liegen im Medizinrecht, Vertragsrecht sowie im Arbeitsrecht des Gesundheitswesens. Sie begleitet insbesondere Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Berufsausübungsgemeinschaften, Medizinische Versorgungszentren (MVZ), Krankenhäuser und weitere Unternehmen des Gesundheitswesens bei komplexen rechtlichen und strategischen Fragestellungen. Dabei umfasst ihre Tätigkeit sowohl die laufende Beratung als auch die Begleitung von Transaktionen, Restrukturierungen und berufsrechtlichen sowie Vertrags(zahn)arztrechtlichen Verfahren.
Ein besonderer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der rechtlichen Gestaltung und Strukturierung medizinischer Kooperationen sowie der Beratung zu gesellschaftsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Fragestellungen im Gesundheitswesen. Mandanten schätzen ihre Fähigkeit, auch komplexe rechtliche Zusammenhänge verständlich aufzubereiten und wirtschaftlich tragfähige Lösungen zu entwickeln.
Neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit ist sie regelmäßig als Referentin tätig. In Webinaren vermittelt sie praxisorientiert aktuelle Entwicklungen im Gesellschaftsrecht der Heilberufe und im Arbeitsrecht des Gesundheitswesens. Darüber hinaus moderiert sie Fachkongresse für Ärztinnen, Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte und veröffentlicht regelmäßig Beiträge in Fachmedien, unter anderem in der Ärzte Zeitung. Ihr Fachwissen bringt sie zudem als Podcast-Host einem breiten Fachpublikum näher.
Sie verbindet fundierte juristische Expertise mit einem ausgeprägten Verständnis für die wirtschaftlichen und organisatorischen Anforderungen des Gesundheitsmarktes und begleitet ihre Mandanten als verlässliche Beraterin bei anspruchsvollen unternehmerischen Entscheidungen.