Das Versicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts und regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern. Es umfasst insbesondere die Vorschriften über den Abschluss, Inhalt und die Beendigung von Versicherungsverträgen sowie die Rechte und Pflichten beider Parteien im Schadensfall (z. B. in der Kranken-, Lebens-, Haftpflichtversicherung).
Zu unseren Leistungen gehören u.a. die Prüfung von Versicherungsverträgen (z. B. Lebens-, Kranken-, Berufsunfähigkeits-, Haftpflicht-, Hausrat- oder Kaskoversicherung), die Aufklärung über Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag, die Unterstützung bei der Geltendmachung von Versicherungsleistungen, die Vertretung bei verweigerten oder gekürzten Leistungen durch die Versicherung, die Beweissicherung und Kommunikation mit der Versicherungsgesellschaft, die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Versicherern, die Abwehr unberechtigter Rückforderungsansprüche der Versicherung sowie die Prüfung ärztlicher Gutachten, Leistungsanträge, Widerspruchsverfahren im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Im Rahmen der privaten Krankenversicherung begleiten wir Streitigkeiten über Erstattungen, Beitragserhöhungen, Tarifwechsel sowie bei Streitigkeiten mit der Lebensversicherung Rückabwicklung, Stornoabzug und fehlerhafte Widerrufsbelehrungen.
Ferner übernehmen wir Verhandlungen mit Versicherern zur Vermeidung langwieriger Prozesse sowie Mediations- und Schlichtungsverfahren.
UNSERE LEISTUNGEN IM EINZELNEN
Wir übernehmen im Rahmen des Forderungsmanagements die effiziente Durchsetzung offener Geldforderungen für Unternehmen. Von der außergerichtlichen Mahnung über das gerichtliche Mahnverfahren bis hin zur Zwangsvollstreckung werden alle Schritte rechtssicher begleitet. Ziel ist es, Forderungsausfälle zu minimieren und die Liquidität der Mandanten zu sichern – auch durch die individuelle Prüfung der Erfolgsaussichten und die Kommunikation mit Schuldnern oder deren Vertretern.
Wir bieten ganzheitliche Lösungen im Forderungsmanagement. Diese helfen Ihnen nicht nur, das Ausfallrisiko bestmöglich zu minimieren, sondern auch, den Forderungseinzug ohne ein großes Kostenrisiko effektiv uns transparent zu gestalten.
Unsere Dienstleistungen reichen von der Beratung über die Forderungssicherung bis hin zur Durchsetzung Ihrer Forderungen gegenüber den Schuldnern.
Sämtliche MitarbeiterInnen sind ausgewiesene Spezialisten im Forderungseinzug und besitzen jahrelange Berufserfahrung. Diese Expertise, gepaart mit modernster und präzise abgestimmter IT-Technologie, gewährleistet eine effektive Bearbeitung und bestmögliche Realisierung Ihrer Forderungen.
Über eine gesicherte Web-Plattform haben Sie die Möglichkeit, Ihre Forderungsanliegen online einzureichen und sich über die Fortschritte bestehender Fälle zu informieren. Sie erhalten vollständige Transparenz in jedem Einzelfall.
UNSERE LEISTUNGEN IM EINZELNEN
Das Arbeitsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Es umfasst sowohl das individuelle Arbeitsrecht (z. B. Arbeitsvertrag, Kündigung, Urlaub, Lohn) als auch das kollektive Arbeitsrecht (z. B. Mitbestimmung, Betriebsrat, Tarifverträge).
Zu unseren Leistungen gehören u.a. die Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Aufhebungsverträgen und Abmahnungen, die Gestaltung von Geschäftsführer- oder leitenden Angestelltenverträgen, die Beratung zu Arbeitszeit, Urlaub, Vergütung, Wettbewerbsverboten usw. sowie die Prüfung der Wirksamkeit von ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen.
Wir vertreten Sie in Kündigungsschutzverfahren vor Arbeitsgerichten in allen Instanzen und unterstützen Sie bei der Verhandlung von Abfindungen und Aufhebungsverträgen sowie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Lohn- und Gehaltsansprüchen und der Rückforderung überzahlter Arbeitsentgelte oder Fortbildungskosten.
Bei Streitigkeiten wegen Mobbing, Diskriminierung, Abmahnung oder Versetzung stehen wir Ihnen zur Seite.
Ferner unterstützen wir Arbeitgeber und Betriebsräte in mitbestimmungsrechtlichen Fragen und bei Betriebsvereinbarungen oder Tarifvertragsverhandlungen.
UNSERE LEISTUNGEN IM EINZELNEN
Das allgemeine Zivilrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen und Unternehmen auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Es umfasst u. a. Vertragsrecht, Schadensersatzrecht, Eigentumsrecht und das Recht der unerlaubten Handlungen. Typische Anwendungsfälle sind Streitigkeiten über Kauf-, Miet- oder Dienstverträge, Gewährleistungsansprüche oder Forderungseinzug.
Unsere Kanzlei bietet umfassende rechtliche Unterstützung im Zivilrecht – von der Vertragsgestaltung bis zur gerichtlichen Vertretung. Wir prüfen, gestalten und verhandeln Verträge aller Art, wie Kauf-, Miet-, Werk- oder Dienstverträge, individuell und rechtssicher. Zudem setzen wir vertragliche Ansprüche durch oder wehren unberechtigte Forderungen ab – etwa bei Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Geltendmachung offener Forderungen sowie der Beratung und Vertretung bei Sach- und Vermögensschäden. Wir unterstützen bei Mängelrügen, Rückabwicklungen und Fragen zur Garantie – stets mit dem Ziel, wirtschaftlich sinnvolle Lösungen für unsere Mandanten zu erzielen.
Darüber hinaus klären wir Besitz- und Eigentumsverhältnisse, setzen Herausgabeansprüche durch und übernehmen die Verhandlungsführung zur Streitvermeidung. Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein, vertreten wir Sie kompetent vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.
UNSERE LEISTUNGEN IM EINZELNEN
Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind ein wichtiger Teil erfolgreichen unternehmerischen Handelns. Das allgemeine Wirtschaftsrecht beinhaltet sowohl privatrechtliche als auch öffentlich-rechtliche Vorschriften, die das Wirtschaftsleben regeln – etwa im Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Wettbewerbsrecht und Vertragsrecht. Ziel ist es, faire und rechtssichere Bedingungen für Unternehmen, Geschäftsbeziehungen und den Markt zu schaffen.
Wir beraten Unternehmen umfassend im Handels- und Gesellschaftsrecht – von der Gründung über die laufende Geschäftstätigkeit bis hin zur Umstrukturierung oder Nachfolge. Wir begleiten Sie bei der rechtssicheren Gestaltung und Umsetzung von Unternehmensgründungen, etwa in Form einer GmbH, UG, OHG oder AG, und unterstützen bei der Ausarbeitung sowie Prüfung von Gesellschafts- und Geschäftsführerverträgen.
Darüber hinaus stehen wir Ihnen bei Gesellschafterstreitigkeiten, Fragen der Unternehmensnachfolge sowie bei der rechtlichen Absicherung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Haftungsfragen und handelsrechtlichen Gepflogenheiten zur Seite. Wir erstellen, prüfen und verhandeln wirtschaftsrelevante Verträge und übernehmen das Vertragsmanagement inklusive Risikoprüfung.
Unser Leistungsspektrum umfasst zudem die Durchsetzung und Abwehr wirtschaftsrechtlicher Ansprüche – außergerichtlich wie gerichtlich. Bei behördlichen Verfahren oder Ermittlungen vertreten wir Ihre Interessen kompetent und diskret.
UNSERE LEISTUNGEN IM EINZELNEN
Das Versicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts und regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern. Es umfasst insbesondere die Vorschriften über den Abschluss, Inhalt und die Beendigung von Versicherungsverträgen sowie die Rechte und Pflichten beider Parteien im Schadensfall (z. B. in der Kranken-, Lebens-, Haftpflichtversicherung).
Zu unseren Leistungen gehören u.a. die Prüfung von Versicherungsverträgen (z. B. Lebens-, Kranken-, Berufsunfähigkeits-, Haftpflicht-, Hausrat- oder Kaskoversicherung), die Aufklärung über Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag, die Unterstützung bei der Geltendmachung von Versicherungsleistungen, die Vertretung bei verweigerten oder gekürzten Leistungen durch die Versicherung, die Beweissicherung und Kommunikation mit der Versicherungsgesellschaft, die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Versicherern, die Abwehr unberechtigter Rückforderungsansprüche der Versicherung sowie die Prüfung ärztlicher Gutachten, Leistungsanträge, Widerspruchsverfahren im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Im Rahmen der privaten Krankenversicherung begleiten wir Streitigkeiten über Erstattungen, Beitragserhöhungen, Tarifwechsel sowie bei Streitigkeiten mit der Lebensversicherung Rückabwicklung, Stornoabzug und fehlerhafte Widerrufsbelehrungen.
Ferner übernehmen wir Verhandlungen mit Versicherern zur Vermeidung langwieriger Prozesse sowie Mediations- und Schlichtungsverfahren.
Wir übernehmen im Rahmen des Forderungsmanagements die effiziente Durchsetzung offener Geldforderungen für Unternehmen. Von der außergerichtlichen Mahnung über das gerichtliche Mahnverfahren bis hin zur Zwangsvollstreckung werden alle Schritte rechtssicher begleitet. Ziel ist es, Forderungsausfälle zu minimieren und die Liquidität der Mandanten zu sichern – auch durch die individuelle Prüfung der Erfolgsaussichten und die Kommunikation mit Schuldnern oder deren Vertretern.
Wir bieten ganzheitliche Lösungen im Forderungsmanagement. Diese helfen Ihnen nicht nur, das Ausfallrisiko bestmöglich zu minimieren, sondern auch, den Forderungseinzug ohne ein großes Kostenrisiko effektiv uns transparent zu gestalten.
Unsere Dienstleistungen reichen von der Beratung über die Forderungssicherung bis hin zur Durchsetzung Ihrer Forderungen gegenüber den Schuldnern.
Sämtliche MitarbeiterInnen sind ausgewiesene Spezialisten im Forderungseinzug und besitzen jahrelange Berufserfahrung. Diese Expertise, gepaart mit modernster und präzise abgestimmter IT-Technologie, gewährleistet eine effektive Bearbeitung und bestmögliche Realisierung Ihrer Forderungen.
Über eine gesicherte Web-Plattform haben Sie die Möglichkeit, Ihre Forderungsanliegen online einzureichen und sich über die Fortschritte bestehender Fälle zu informieren. Sie erhalten vollständige Transparenz in jedem Einzelfall.
Das Arbeitsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Es umfasst sowohl das individuelle Arbeitsrecht (z. B. Arbeitsvertrag, Kündigung, Urlaub, Lohn) als auch das kollektive Arbeitsrecht (z. B. Mitbestimmung, Betriebsrat, Tarifverträge).
Zu unseren Leistungen gehören u.a. die Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Aufhebungsverträgen und Abmahnungen, die Gestaltung von Geschäftsführer- oder leitenden Angestelltenverträgen, die Beratung zu Arbeitszeit, Urlaub, Vergütung, Wettbewerbsverboten usw. sowie die Prüfung der Wirksamkeit von ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen.
Wir vertreten Sie in Kündigungsschutzverfahren vor Arbeitsgerichten in allen Instanzen und unterstützen Sie bei der Verhandlung von Abfindungen und Aufhebungsverträgen sowie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Lohn- und Gehaltsansprüchen und der Rückforderung überzahlter Arbeitsentgelte oder Fortbildungskosten.
Bei Streitigkeiten wegen Mobbing, Diskriminierung, Abmahnung oder Versetzung stehen wir Ihnen zur Seite.
Ferner unterstützen wir Arbeitgeber und Betriebsräte in mitbestimmungsrechtlichen Fragen und bei Betriebsvereinbarungen oder Tarifvertragsverhandlungen.
Das allgemeine Zivilrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen und Unternehmen auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Es umfasst u. a. Vertragsrecht, Schadensersatzrecht, Eigentumsrecht und das Recht der unerlaubten Handlungen. Typische Anwendungsfälle sind Streitigkeiten über Kauf-, Miet- oder Dienstverträge, Gewährleistungsansprüche oder Forderungseinzug.
Unsere Kanzlei bietet umfassende rechtliche Unterstützung im Zivilrecht – von der Vertragsgestaltung bis zur gerichtlichen Vertretung. Wir prüfen, gestalten und verhandeln Verträge aller Art, wie Kauf-, Miet-, Werk- oder Dienstverträge, individuell und rechtssicher. Zudem setzen wir vertragliche Ansprüche durch oder wehren unberechtigte Forderungen ab – etwa bei Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Geltendmachung offener Forderungen sowie der Beratung und Vertretung bei Sach- und Vermögensschäden. Wir unterstützen bei Mängelrügen, Rückabwicklungen und Fragen zur Garantie – stets mit dem Ziel, wirtschaftlich sinnvolle Lösungen für unsere Mandanten zu erzielen.
Darüber hinaus klären wir Besitz- und Eigentumsverhältnisse, setzen Herausgabeansprüche durch und übernehmen die Verhandlungsführung zur Streitvermeidung. Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein, vertreten wir Sie kompetent vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind ein wichtiger Teil erfolgreichen unternehmerischen Handelns. Das allgemeine Wirtschaftsrecht beinhaltet sowohl privatrechtliche als auch öffentlich-rechtliche Vorschriften, die das Wirtschaftsleben regeln – etwa im Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Wettbewerbsrecht und Vertragsrecht. Ziel ist es, faire und rechtssichere Bedingungen für Unternehmen, Geschäftsbeziehungen und den Markt zu schaffen.
Wir beraten Unternehmen umfassend im Handels- und Gesellschaftsrecht – von der Gründung über die laufende Geschäftstätigkeit bis hin zur Umstrukturierung oder Nachfolge. Wir begleiten Sie bei der rechtssicheren Gestaltung und Umsetzung von Unternehmensgründungen, etwa in Form einer GmbH, UG, OHG oder AG, und unterstützen bei der Ausarbeitung sowie Prüfung von Gesellschafts- und Geschäftsführerverträgen.
Darüber hinaus stehen wir Ihnen bei Gesellschafterstreitigkeiten, Fragen der Unternehmensnachfolge sowie bei der rechtlichen Absicherung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Haftungsfragen und handelsrechtlichen Gepflogenheiten zur Seite. Wir erstellen, prüfen und verhandeln wirtschaftsrelevante Verträge und übernehmen das Vertragsmanagement inklusive Risikoprüfung.
Unser Leistungsspektrum umfasst zudem die Durchsetzung und Abwehr wirtschaftsrechtlicher Ansprüche – außergerichtlich wie gerichtlich. Bei behördlichen Verfahren oder Ermittlungen vertreten wir Ihre Interessen kompetent und diskret.